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Schreiben Ing. Uwe Hüpfel

Ing. Uwe Hüpfel
Karl-Morre-Gasse 1
8430 Leibnitz

An den Vorstand
und alle Eigentümer

der Parque Terrasol

Lieber Herr Präsident. lieber Herr Dr. Schmitt, lieber Vorstand

und vor Allem sehr geschätzte Eigentümer.

Da jetzt wieder ein Brief von Herrn Dr. Schmitt bezüglich der Schlüsselanlage versendet wurde, in der versucht wird, uns Eigentümern glaubhaft zu machen, dass die Anlage unbedingt notwendig ist, möchte ich als neuer Eigentümer in meinem und im Namen meiner Mutter diese Zeilen schreiben.

Lieber Herr Dr. Schmitt und lieber Herr Leipold, ich finde es gut, dass Sie sich solche großen Sorgen um die Miteigentümer der Anlage machen.

Jedoch sehe ich den Kauf dieser Anlage als eigenmächtige und nicht notwendige Anschaffung an, die so weder durch die Statuten der Anlage noch gesetzlich gedeckt ist.

Um auf Ihr Schreiben einzugehen:

„Für Vorfälle, wie, dass ein Fremder einem Vorstandsmitglied, der ihn auf das Einhalten der Badeordnung hinweist mit Schlägen droht, ist der Ausdruck „Hinz und Kunz“ noch geschmeichelt.“

Warum wurde der Fremde nur auf Einhaltung der Badeordnung hingewiesen und nicht gefragt, wo er wohnt? Kann es nicht vielleicht doch ein Mieter gewesen sein? Wobei ich so ein Verhalten natürlich nicht Gut heisse.

„Wenn man auf der Terasse beim Essen sitzend von außereuropäischen Fremden, nach ausführlicher Betrachtung des Hauses, gebeten wird sie aus der Anlage herauszulassen, fragt man sich auch wie sie hereingekommen sind!“

Die andere Frage, die sich hier ergibt ist, warum diese Leute nicht mit dem Schlüssel, den sie ja haben müssten, raus gegangen sind. Diese dumme Frage bitte ich zu erlauben, da es beim Kauf ja primär darum geht, dass zu viele Schlüssel unkontrolliert im Umlauf sind.

„Es gibt verlorene, verliehene, bei Eigentumswechsel nicht weitergegebene oder bei unklarer Rechtsnachfolge verschwundene Schlüssel, deren Besitzer nicht bekannt sind.“

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Personen, die einen verlorenen Schlüssel finden, ganz Costa del Silentio absuchen, nur um heraus zu finden, wo er passen könnte, ausser es handelt sich um kriminelle Elemente, die jedoch sicher keinen Schlüssel brauchen.

Verliehene Schlüssel sind nachvollziehbar. Ich weiss zB. wem ich meinen Schlüssel gebe.

Was verstehen Sie unter unklarer Rechtsnachfolge? Bei Kauf oder Erbschaft werden die Schlüssel an und für sich weiter gegeben.

„Auch gab es mal einen Hausmeister, der nicht gerade sorgfältig mit den ihm anvertrauten Schlüsseln umgegangen sein soll.“

Dies beruht auf Vermutungen, wie ich Ihrem Statement ersehen kann. Ich als Firmeninhaber kann mir nicht vorstellen, das ein ehemaliger Angestellter nach Beendigung seines Dienstverhältnisses nicht alle Schlüssel wieder abgeben muss.

Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, ist das ein grober Fall von Nachlässigkeit seitens des Vorstandes.

„Intensiv gesucht wurde nach einem möglichst sicheren und kontrollier baren Schließsystem, nachdem auch im Süden von Teneriffa (u.a.in Costa del Silencio) seit März 2018 vermehrt von teilweise auch kriminellen Hausbesetzungen berichtet wird, wobei die Häuser, wenn die Besetzung nicht innerhalb von 48 h angezeigt wird, teilweise nach span. Recht erst nach Jahren geräumt werden kann.“

Dies kann auch durch ein neues und kontrollierbares Schließsystem nicht abgewendet werden.

Glaube Sie allen Ernstes, dass jemand, der eine Wohnung besetzten will, sich durch einen Schlüssel oder den mickrigen Zaun rund um die Anlage aufhalten lässt?

„Im übrigen war eine neue Schließanlage bereits ein Punkt in der Hauptversammlung 2012.“ 

Das mag stimmen, jedoch wurde nie über eine Anschaffung abgestimmt, sondern nur darüber diskutiert.

„Mit der Installation soll mit dem Schwimmbad begonnen werden, da besonders im Sommer, das Bad auch von Personen außerhalb der Anlage genutzt wird.“

Die Benutzung des Bades wird die neue Schließanlage nicht eindämmen, da ja wieder Schlüssel an Putzfrauen, Handwerker und andere Personen „verliehen“ werden.

Am Schluss noch meine Gedanken zu dieser Schließanlage:

Es wurde hier von Herrn Präsident Leipold eigenmächtig eine Schließanlage um 20.000,00 bis 25.000,00 Euro gekauft. Den genauen Preis konnte oder wollte mir Herr Leipold nicht nennen.

Die Anlage wurde rechtswidrig gekauft (ohne Eigentümerbeschluss)

Es liegt kein „Gefahr im Verzug“ vor, der die Anschaffung laut Statuten genehmigen würde, da ja laut Brief von Dr. Schmitt schon seit Jahren darüber diskutiert wird.

Die jetzige Schließanlage entspricht allen Sicherheitsrichtlinien, und es wurde auch eine Liste mit Eigentümern und Schlüsselnummern geführt. Sollte diese etwa von jetzigen Vorstand nicht gewartet worden sein?

Nach Aussage von Herrn Leipold können die jetzigen Schlüssel überall nachgemacht werden.

Dies ist sehr verwunderlich, da mir laut einigen Eigentümern, mit denen ich schon nette Gespräche führen konnte, versichert wurde, dass die Schlüssel nur mittels Schlüsselkarte in ÖSTERREICH bestellt werden können.

Es ist auch möglich, laut Aussage der Schlüsselfirma, mittels Schlüsselkarte festzustellen, welche Schlüssel nachbestellt wurden. Dies ist bis zurück zur Anschaffung möglich.

Auch verstösst die neue Anlage klar gegen den Datenschutz und führt zur Einschränkung meiner persönlichen Freiheit, da hier Daten mit protokolliert werden, die mein Verhalten festhalten und klar zuortenbar sind. Dies wurde mir von einem spanischen Anwalt für Datenschutz versichert.  Um nicht gegen den Datenschutz und die Freiheitsrechte zu verstossen, müssten meine Schlüssel vom System ausgenommen werden, was das ganze System ad absurdum macht.

Ich bin also gegen die Anschaffung dieser Anlage. Sollte die Anlage bereits gekauft sein und ich im Herbst ein verschlossenes Bad vorfinden, sehe ich mich gezwungen, Klage gegen den gesamten Vorstand einzubringen.

Sollte die Anlage bereits gekauft worden sein, darf ich Herrn Leipold bitten, die Anlage mit seinem eigenen Geld zu finanzieren. Er darf sie dann natürlich in seiner Wohnung gerne nutzen.

Aber, lieber Vorstand und lieber Herr Präsident, sie haben ja noch immer die Möglichkeit, die Anlage bei der nächsten Generalversammlung zur Abstimmung zu bringen. Sollte da eine Mehrheit dafür stimmen, werde ich mich natürlich gerne der Mehrheit beugen. Jedoch sicher nicht beim DATENSCHUTZ.

Mit freundlichen Grüßen

Ing. Uwe Hüpfel